R
Rainald Taesler
Ronald, hallole,
zu der heut abend besprochenen Frage nach den Sanktionen:
" Artikel 24
Sanktionen
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die in diesem Kapitel
festgelegten Bestimmungen eingehalten werden, und legen für
Verstöße gegen diese Bestimmungen Sanktionen fest. Diese
Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend
sein."
Also: Abwarten, was sich die Regierung der BRD "Abschreckendes" wird
einfallen lassen <gbg>.
Rainald
zu der heut abend besprochenen Frage nach den Sanktionen:
" Artikel 24
Sanktionen
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die in diesem Kapitel
festgelegten Bestimmungen eingehalten werden, und legen für
Verstöße gegen diese Bestimmungen Sanktionen fest. Diese
Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend
sein."
Also: Abwarten, was sich die Regierung der BRD "Abschreckendes" wird
einfallen lassen <gbg>.
Rainald